Verhinderungspflege nach SGB XI

Verhinderungspflege nach SGB XI

Die Verhinderungspflege umfasst alle Leistungen, sollte die pflegende Person wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen, an der Pflege gehindert sein. Die Hauptpflegeperson kann sich stundenweise, tageweise und wochenweise vertreten lassen.

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Unsere Leistungen der Verhinderungs-pflege

Die Verhinderungspflege stellt sicher, dass die Pflegeperson angemessen versorgt wird. Die körperliche Konstitution und der allgemeine Gesundheitszustand bestimmen darüber, welche pflegerischen Maßnahmen notwendig sind. Grundsätzlich fallen Tätigkeiten in den Bereich der Pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und der Behandlungspflege.


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Kontakt


Goldener Herbst

ambulanter Pflegedienst


Frau Christine Hillert

Pflegedienstleitung


Weinberge 56

15806 Zossen


Tel: 03377 / 20 29 86
Fax: 03377 / 20 30 49


Email:info@pflegedienst-goldener-herbst.de

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